Für viele Arbeitnehmer gehören E-Mail und Internet bereits zum beruflichen und privaten Alltag – so auch für rita2008, Teilnehmerin des virtuellen Interviews auf der ver.di-Kampagnen-Seite. Zwar gibt es in ihrer Firma kein Verbot zum privaten Surfen am Arbeitsplatz, aber trotzdem wurde ihr aus genau diesem Grund fristlos gekündigt. Die Begründung: Durch das private Surfen würde die Arbeitszeit nicht voll ausgenutzt.
Auf der anderen Seite nutzen Beschäftigte das Internet zum illegalen Download von mp3-Dateien, zum Surfen auf Pornoseiten und zum “Moorhuhn”-Spielen und bringen so den Arbeitgeber in Bedrängnis. Bei dem Versuch, sich gegen solchen Missbrauch zu wehren, greifen manche Arbeitnehmer wiederum auf legale und teilweise illegale Überwachungssoftware zurück – Big Brother ist watching you!
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Foto: Lisa Roderer, ver.di, Lizenz: CC BY-SA 2.0