Now Reading
Google vs. Europa: Richter als Maschinenstürmer

Google vs. Europa: Richter als Maschinenstürmer

Die Richter des EuGH erinnern mit ihrem Google-Urteil an die Maschinenstürmer aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Damals zerstörten Handwerker in England, Deutschland, Österreich und der Schweiz die im Zuge der industriellen Revolution errichteten Fabriken und Maschinen aus Angst vor sozialem Abstieg und dem Verlust ihres Arbeitsplatzes.

Genau so wie Maschinen effizienter sind als Handwerk ist auch eine Suchmaschine effizienter als eine manuelle Recherche. Die Kritik an dieser Effizienz ist der unterschwellige Kern des EuGH-Urteils. Denn die Richter kritisieren ja nicht die Auffindbarkeit der Informationen an sich (die Artikel selbst sind nach wie vor online), sondern die Tatsache, dass Suchmaschinen wie Google diese zu leicht auffindbar machen. Man soll also selbst ins Zeitungsarchiv gehen, wenn man etwas über den Kläger herausfinden will anstatt sich an eine Suchmaschine zu wenden, die diese Recherche für einen übernimmt.

Darin zeigt sich durchaus eine gewisse Technikfeindlichkeit. Denn es geht eben nicht, wie Wirtschaftsminister Gabriel meint, um die “Ausbeutung” persönlicher Informationen oder Datenschutz. Es geht hier um die Verfügbarmachung öffentlich zugänglicher Quellen. Bastian Brinkmann beschreibt in der Süddeutschen Zeitung eindrücklich, warum Google so erfolgreich ist: die Suchmaschine findet die für den Nutzer relevanten Informationen einfach schneller und zuverlässiger als die Konkurrenz. Dieser Wettbewerbsvorteil wurde Google nun zum Verhängnis.

Für Joachim Bühler ist das unverständlich: “Wir freuen uns diebisch wenn ein europäisches Gericht einen amerikanischen Konzern verurteilt, während der Rest der Welt das kopfschüttelnd als ‘typisch deutsch’ wahrnimmt”, so der BITKOM-Geschäftsführer auf einer Konferenz der Grünen in der vergangenen Woche. Wozu das Urteil führt, zeigen erste Medienberichte, wonach Google bereits jetzt mit Löschanfragen überhäuft wird, darunter auch von Pädophilen und Politikern. Der Wunsch erinnert an ein Kind, das sich die Augen zuhält und glaubt, es könne deswegen auch nicht gesehen werden. Aber sollten wir tatsächlich bewusst auf vollständige Informationen verzichten?

Dass es auch anders geht, zeigt zum Beispiel Die Zeit. In der Onlineredaktion der Wochenzeitung gehen regelmäßig Anwaltsschreiben von Menschen ein, die Artikel löschen wollen. Wo die Artikel tatsächlich verjährt und nicht mehr aktuell sind, komme die Zeitung diesen Bitten auch nach, so Zeit-Redakteur Götz Hamann im SWR 2 Forum. Und in der New York Times macht der Jurist und Buchautor Jonathan Zittrain ebenfalls ein paar kluge Vorschläge zum Schutz von Persönlichkeitsrechten durch Suchmaschinen – ohne zugleich Tür und Tor für Zensur zu öffnen.

Auf der besagten Konferenz der Grünen beschrieb die österreichische Wirtschaftswissenschaftlerin Sarah Spiekermann, dass das IBM Computersystem Watson, das unter anderem menschliche Sprache versteht, bereits heute für hochqualifizierte Arbeiten genutzt wird. Selbst Anwaltskanzleien beschäftigen heute Watson, um Tausende von Gerichtsurteilen nach Präzedenzfällen für laufende Gerichtsverfahren zu durchsuchen – eine Aufgabe, die bislang die erste Sprosse der Karriereleiter von Jung-Juristen war.

Vielleicht fürchten die EuGH-Richter ja tatsächlich um die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze in einer zunehmend technologisierten Welt. Wie die Handwerksmeister und Maschinenstürmer im 19. Jahrhundert. Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich.

Update (7. August 2014): Auch Wikipedia-Gründer Jimmy Wales hält das Recht auf Vergessen für “unmoralisch”.

Foto: Brett Jordan, Lizenz: CC BY 2.0

What's Your Reaction?
Clown gefrühstückt?
1
Leite ich gleich weiter!
0
Muss nachdenken!
0
Naja ...
0
Nice!
0
View Comments (3)

Leave a Reply to Martin Becker Cancel reply

Your email address will not be published.

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.

© 2019 Issue Magazine Wordpress Theme. All Rights Reserved.

Scroll To Top